Arbeit und Leben Landesarbeitsgemeinschaft Hessen

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Teilnahmebedingung

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Teilnahme

Die Teilnahme an den Seminaren von Arbeit und Leben Hessen steht allen Personen, ohne Rücksicht auf Gewerkschafts-, Partei- oder Konfessionszugehörigkeit, offen. Die Seminare werden als Bildungsurlaubsveranstaltungen bei dem Hessischen Ministerium für Frauen, Arbeit und Sozialordnung, bei der Bundeszentrale für politische Bildung (Sonderurlaub für Beamte u.a.) und auf Nachfrage auch in anderen Bundesländern zur Anerkennung vorgelegt.

Unsere Jugendseminare stehen Personen bis zum Alter von einschließlich 26 Jahren offen. Die Erwachsenenseminare werden bevorzugt für Personen ab 27 Jahren angeboten.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Teilnahmebedingungen.



Teilnahmebedingungen für Veranstaltungen im In- und Ausland
(gültig ab 01.01.2002)

 

1. Allgemeines:

ARBEIT UND LEBEN Hessen ist kein Reiseveranstalter im herkömmlichen Sinne. Als Arbeitsgemeinschaft für politische Bildung sind wir anerkannter Träger von Bildungsurlaub nach dem Hessischen Bildungsurlaubsgesetz (HBUG). Unsere Veranstaltungen werden in der Regel mit öffentlichen Mitteln bezuschusst. Wir arbeiten nicht gewinnorientiert. Im Mittelpunkt unserer Veranstaltungen steht die Umsetzung eines gesellschaftspolitischen Seminarprogramms.

2. Anmeldung:

Die Veranstaltungen von ARBEIT UND LEBEN Hessen stehen in der Regel jedem und jeder offen, unabhängig von Partei-, Konfessions- oder Organisationszugehörigkeit. Zugangsbeschränkungen können sich bei Veranstaltungen ergeben, die sich an eine bestimmte Zielgruppe richten.

Die Anmeldung muss schriftlich beim Veranstalter erfolgen, möglichst auf dem dafür vorgesehenen Vordruck. Der Teilnahmevertrag ist zustande gekommen, wenn die Anmeldung vom Veranstalter schriftlich bestätigt worden ist.

3. Zahlungsbedingungen:

Nach Erhalt der Anmeldebestätigung ist eine Anzahlung zu leisten. Zur gegenseitigen Vereinfachung empfehlen wir sofort den vollen Teilnahmebeitrag zu bezahlen.
Der Restbetrag ist bis spätestens acht Wochen vor Veranstaltungsbeginn zu überweisen. Bei einer Anmeldung innerhalb von acht Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist der gesamte Teilnahmebeitrag zu bezahlen.

4. Preise und Leistungsumfang:

Die Höhe der Teilnahmebeiträge sind dem aktuellen Programmheft oder der jeweiligen Einzelausschreibung zu entnehmen.

Sofern bei einzelnen Veranstaltungen nicht anders beschrieben, sind im Teilnahmebeitrag in der Regel die Programmkosten, die Kosten für Übernachtung und Vollverpflegung enthalten. Für die Unterbringung bei Jugendseminaren stehen in der Regel Mehrbettzimmer, bei Erwachsenenseminaren Doppelzimmer zur Verfügung. Gegen Aufpreis können, soweit vorhanden, Einzelzimmer gebucht werden.

Die Kosten für An- und Abreise zum Seminarort werden von den Teilnehmenden selbst getragen.

In sozialen Härtefällen kann der Teilnahmebeitrag in Einzelfällen vom Veranstalter reduziert werden. Hierzu ist zunächst eine formlose Anfrage an ARBEIT UND LEBEN Hessen zu stellen.

5. Bildungsurlaube und/oder mit öffentlichen Mitteln geförderte Veranstaltungen:

Aus den Richtlinien des Hessischen Bildungsurlaubsgesetzes (HBUG) und/oder den Förderrichtlinien für die Bezuschussung von Veranstaltungen mit öffentlichen Mitteln ergeben sich verbindliche Rahmenbedingungen für jede/n Teilnehmenden:


1. Bei Veranstaltungen, die nach dem HBUG bzw. vergleichbaren Gesetzen anderer Bundesländer anerkannt sind, beträgt - entsprechend der Vorgaben des HBUG - die tägliche Arbeitszeit 6 Zeitstunden. Diese Zeiten dürfen nicht unterschritten werden. Eine nur zeitweise Teilnahme ist nicht möglich. Die Bezuschussung der Veranstaltung mit öffentlichen Mitteln ist an die Teilnahme am Seminarprogramm gekoppelt.
Nimmt der/die Teilnehmende nicht am Seminarprogramm teil, so kann ihm/ihr der dadurch entfallende Zuschuss in Rechnung gestellt werden.

2. Die Bezuschussung der Veranstaltung mit öffentlichen Mitteln ist an die Teilnahme am Seminarprogramm gekoppelt. Nimmt der/die Teilnehmende nicht am Seminarprogramm teil, so kann ihm/ihr der dadurch entfallende Zuschuss in Rechnung gestellt werden.


6. Rücktritt, Umbuchung, Ersatzperson:

Der Rücktritt von einer Veranstaltung muss schriftlich erfolgen - Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei ARBEIT UND LEBEN Hessen:

1. Bei einem Rücktritt zwischen acht bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist der/die Teilnehmende zur Zahlung von 50% des Teilnahmebeitrags verpflichtet.

2. Bei einem späteren Rücktritt muß der volle Teilnahmebeitrag bezahlt werden. In Absprache mit ARBEIT UND LEBEN Hessen kann eine Ersatzperson gestellt werden.
ARBEIT UND LEBEN Hessen kann in Würdigung des Einzelfalls zu Ihren Gunsten von dieser Regelung abweichen.

7. Rücktritt durch den Veranstalter:

ARBEIT UND LEBEN Hessen behält sich vor, ein Seminar abzusagen. In diesem Fall werden die bereits gezahlten Teilnahmebeiträge in voller Höhe zurückbezahlt.

ARBEIT UND LEBEN Hessen behält sich vor, aus wichtigen Gründen Änderungen bei der Unterbringung, dem Aufenthalt und/oder dem geplanten Programm vorzunehmen, sofern sie den Teilnehmenden zumutbar sind.

ARBEIT UND LEBEN Hessen kann während einer Veranstaltung ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten bzw. kündigen, wenn der/die Teilnehmende die Veranstaltung ungeachtet einer Abmahnung durch das Team nachhaltig stört oder sich so verhält, dass die sofortige Lösung des Vertrages gerechtfertigt ist. Eventuelle hieraus entstehende Mehrkosten trägt der/die Teilnehmende bzw. dessen/deren Erziehungsberechtigte.

8. Versicherung und Haftung:

Sämtliche Schäden, die von einem/einer Teilnehmenden fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, müssen von diesem/dieser bzw. dessen/deren Erziehungsberechtigten selbst getragen werden.

Der Teilnahmebeitrag beinhaltet in der Regel keinerlei Versicherung. Um sich vor Kostennachteilen insbesondere bei Auslandsseminaren zu schützen, wird der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung und evtl. eines Versicherungspakets, das im allgemeinen die Gepäck-, Unfall-, Haftpflicht- und Krankenversicherung während des Auslandsaufenthalts umfasst, angeraten.

9. Beförderung:

Bei Seminarreisen (Bahn, Flug, Bus, etc.) wird die Beförderung durch ARBEIT UND LEBEN Hessen nur vermittelt. Es gelten die Reisebedingungen der Unternehmen, die die Beförderungen erbringen. Die Haftung von ARBEIT UND LEBEN Hessen ist beschränkt entsprechend der Regelung § 651 h Abs. 1 und 2 BGB.

10. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen:

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Teilnahmevertrags hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Teilnahmevertrags zur Folge. Dies gilt ebenso für die Teilnahmebedingungen.

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